Das oberste Organ des Vereins ist die Versammlung der Gemeindedelegierten. Ihr obliegt insbesondere die Genehmigung der Voranschläge und Jahresrechnungen sowie die Bewilligung von Investitionskrediten über 100'000 Franken. Alle vier Jahre nimmt sie die im Statut vorgesehenen Wahlen vor.
Der Vorstand als leitendes Organ von SALVA verwaltet und vertritt den Verein und gewährleistet dessen ordnungsgemässes Funktionieren. Insbesondere ist der Vorstand für Entscheidungen in Bezug auf Finanzen und Personal zuständig.
Der Vorstand setzt sich für die Legislaturperiode 2024-2028 wie folgt zusammen:
Die Versammlung bestimmt aus ihren Reihen drei Revisoren, die für die Prüfung der Buchführung des Dienstes zuständig sind. Die jährliche Revision der Jahresrechnung wird zudem einem spezialisierten externen Revisionsbüro anvertraut.